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  • 02.05.2016 · Fachbeitrag · Drittschuldnerprozess

    PfÜB-Kosten bleiben beim Streitwert außer Betracht

    | Macht der Geschädigte seinen Anspruch nach rechtskräftigem Urteil im Haftpflichtprozess aufgrund eines PfÜB gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend, sind zugleich geltend gemachte Kosten des PfÜB dem Streitwert nicht hinzuzurechnen. |