02.05.2016 · Fachbeitrag · Drittschuldnerprozess
PfÜB-Kosten bleiben beim Streitwert außer Betracht
| Macht der Geschädigte seinen Anspruch nach rechtskräftigem Urteil im Haftpflichtprozess aufgrund eines PfÜB gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend, sind zugleich geltend gemachte Kosten des PfÜB dem Streitwert nicht hinzuzurechnen. |
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