21.05.2015 · Fachbeitrag · Einstweiliger Rechtsschutz
UWG: Streitwertreduzierung für Kleinunternehmer?
| Der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens ist bei einem Antragsgegner, der ein Kleinunternehmer mit geringem Umsatz ist, nach § 51 Abs. 3 und 4 GKG zu ermäßigen. |
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