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  • 28.05.2013 · Fachbeitrag · Geschäftswert

    Der Wert der Beschwerde über den Streitwert

    | Der Beschwerdewert errechnet sich nicht aus dem Unterschied zwischen dem festgesetzten und dem mit der Beschwerde angestrebten Streitwert, sondern aus der Differenz der anfallenden Gebühren, die sich nach den ­beiden Streitwerten ergeben. |