28.05.2013 · Fachbeitrag · Geschäftswert
Kein Schuldenabzugsverbot bei Übergang von Kommanditanteilen
| Bei der Bestimmung des Geschäftswerts betreffend den Übergang von Kommanditanteilen im Wege der Erbfolge findet das Schuldenabzugsverbot des § 18 Abs. 3 KostO keine Anwendung. |
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