29.02.2016 · Fachbeitrag · InsO
Wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, erhöht sich der Streitwert
| Wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, wandelt sich die Tabellenfeststellungsklage in eine allgemeine Feststellungsklage, deren Streitwert sich auf 80 Prozent des Zahlungsanspruchs erhöht. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig