· Fachbeitrag · Insolvenzverfahren
Wert der Insolvenzmasse bei Unternehmensveräußerung
| Der für die Gebühren für den Antrag auf Eröffnung und Durchführung des Konkursverfahrens maßgebliche Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens ist der „wirtschaftliche Wert“ der Insolvenzmasse, den der Verwalter bis zum Abschluss des Konkursverfahrens hat realisieren können. |
Im Fall einer Veräußerung des Unternehmens ist beim Unternehmenswert auf den Reinerlös der Veräußerung abzustellen, also die Gesamteinnahmen zuzüglich der Einnahmen aus der Veräußerung abzüglich der mit ihr verbundenen betrieblichen Aufwendungen (OLG Düsseldorf 19.3.12, I-3 W 286/11, Abruf-Nr. 121599).
Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 92 | ID 33808930