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  • 23.05.2016 · Fachbeitrag · KapMuG

    Gebührenwert im Rechtsbeschwerdeverfahren

    | Wird der Prozessbevollmächtigte im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, ist der Gegenstandswert dafür, die außergerichtlichen Kosten zu bestimmen, in Höhe der Summe der nach § 23a RVG a.F. (jetzt § 23b RVG) zu bestimmenden persönlichen Streitwerte der Auftraggeber festzusetzen. |