24.07.2015 · Fachbeitrag · Kindergeld
Entscheidung des FG Münster bewirkt höhere Gebühren
| Legt ein Kindergeld-Antragsteller gegen eine ablehnende Entscheidung Einspruch ein und wird im Einspruchsverfahren positiv entschieden, berechnet sich der Streitwert für die Anwaltskosten wie folgt: Wird der Kindergeldanspruch sowohl für zurückliegende Monate als auch für die Zukunft bejaht, werden der Wert nach § 52 Abs. 3 S. 1 GKG und der einfache Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen addiert. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig