· Nachricht · Kostenfestsetzung
Vergütungsanspruch besteht auch beim „unfertigen“ Sachverständigengutachten
| Aus der Verpflichtung zur Übernahme des Gutachtenauftrags gemäß § 407 Abs. 1 ZPO ergibt sich, dass die vom Sachverständigen in Erfüllung des Auftrags getätigten Aufwendungen regelmäßig zu erstatten sind (OLG Bamberg 27.6.22, 2 WF 79/22, Abruf-Nr. 231711 ). |
Bei Nichterstattung des Gutachtens ist der Sachverständige nach Ansicht des OLG hinsichtlich seiner Auslagen und seines Zeitaufwands zu vergüten, wenn er die Nichtfertigstellung nicht zu vertreten hat. Das ist insbesondere bei unverschuldet krankheitsbedingter Unmöglichkeit der Fortführung der Begutachtung der Fall. Auf die Verwertbarkeit der Teilleistung kommt es nicht an.
MERKE | Eine nur teilweise Leistungserbringung kann mit dem OLG nicht ohne Weiteres mit einer mangelhaften Leistung gemäß § 8a Abs. 2 Nr. 2 JVEG gleichgesetzt werden. |
(mitgeteilt von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz)