06.01.2020 · Fachbeitrag · Rechtsmittelverfahren
Streitwert eines Rechtsmittelverfahrens nach Anfechtung eines Prozessvergleichs
| Der BGH hat jetzt entschieden: Hat das Gericht nach Anfechtung eines Prozessvergleichs festgestellt, dass die Anfechtung unbegründet und das Verfahren durch den Vergleich beendet ist, richtet sich der Streitwert eines hiergegen geführten Rechtsmittelverfahrens nach dem wirtschaftlichen Interesse des Rechtsmittelführers, also nach dem Wert, um den sich der Rechtsmittelführer gegenüber dem Vergleich verbessern will. |
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