21.02.2013 · Fachbeitrag · Streitwert
25 Prozent für die Sicherung des Stammkapitals einer AG
| Die analoge Anwendung von § 247 Abs. 1 S. 2 AktG auf Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH scheidet jedenfalls aus, wenn der anfechtende Gesellschafter einen nicht unerheblichen Geschäftsanteil hält und zugleich als Geschäftsführer ein valides wirtschaftliches Eigeninteresse an der Rechtskontrolle hat. |
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