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  • 28.05.2013 · Fachbeitrag · Streitwert

    Anfechtung eines Beschlusses der WEG

    | Die Streitwertbemessung für die Anfechtung eines Beschlusses über ­Sanierungsmaßnahmen in einer Wohnungseigentumssache richtet sich grundsätzlich nach dem der Maßnahme zugrundeliegenden Kostenrahmen sowie dem Einzelinteresse des Anfechtenden nach seinem Kostenanteil ­sowie dem Gesamtinteresse. |