28.05.2013 · Fachbeitrag · Streitwert
Anfechtung eines Beschlusses der WEG
| Die Streitwertbemessung für die Anfechtung eines Beschlusses über Sanierungsmaßnahmen in einer Wohnungseigentumssache richtet sich grundsätzlich nach dem der Maßnahme zugrundeliegenden Kostenrahmen sowie dem Einzelinteresse des Anfechtenden nach seinem Kostenanteil sowie dem Gesamtinteresse. |
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