· Fachbeitrag · Streitwert
Auskunft über die Arbeitnehmerüberlassung
| Für die Auskunftsklage gegen den Entleiher zur Vorbereitung einer Klage gegen den Verleiher auf Vergütung (equal-pay) ist mangels Schätzungsgrundlage ein Viertel des Regelwerts aus § 23 RVG anzusetzen. Der spätere Zahlungsantrag kann nicht berücksichtigt werden, da die Schätzungsgrundlage zu Beginn des Auskunftsprozesses zugrunde zu legen ist (§ 4 ZPO). |
Diese Auffassung vertritt das LAG Köln (24.10.12, 2 Ta 279/12, Abruf-Nr. 130216). Grundsätzlich geht die Rechtsprechung bei Auskunftsklagen davon aus, dass der spätere Zahlungsanspruch, der durch die Auskunftsklage vorbereitet werden soll, maßgeblich für den Wert der Auskunft ist. Allerdings werden sehr unterschiedliche Abschläge vorgenommen.
- LAG Rheinland-Pfalz (1.3.10, 1 Ta 29/10, AE 10, 268): 30 Prozent des Werts der Zahlungsklage für Auskunftsklage zur betrieblichen Altersversorgung.
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