Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.08.2013 · Fachbeitrag · Streitwert

    Bei der Nebenintervention ist gesonderte Betrachtung angezeigt

    | Bezieht sich das Interesse des Streithelfers, der nach einer Streitverkündung durch eine der Hauptparteien dem Rechtsstreit beigetreten ist, lediglich auf einen abgrenzbaren Teil des Rechtsstreits in der Hauptsache, so ist für die Kosten der Streithilfe ein gesonderter Streitwert festzusetzen. |