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  • 27.03.2013 · Fachbeitrag · Streitwert


    Gegenstandswert in einem Adhäsionsverfahren


    | Bei der Gebühr des Rechtsanwalts für ein Adhäsionsverfahren handelt es sich um eine Wertgebühr, die vom Gegenstandswert abhängt und bei Streitigkeiten aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes nach billigem Ermessen nach dem Wert des zuerkannten Anspruchs erhoben wird. Wird das Adhäsionsverfahren auf eine vergleichsähnliche Weise beendet, richtet sich der Gegenstandswerts nach den für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten geltenden Bestimmungen.
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