26.09.2013 · Fachbeitrag · Streitwert
Nutzungsvergütung nach Rechtskraft der Scheidung
| Ist unter Eheleuten die Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die ehemalige Ehewohnung in Streit, bemisst sich der Verfahrenswert auch nach § 48 FamGKG, wenn die Eheleute zwischenzeitlich rechtskräftig geschieden werden. |
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