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Streitwert für Nachbarklage wegen der Beeinträchtigung eines Wohngrundstücks
| Maßgeblich für die Streitwertfestsetzung in Verwaltungsverfahren ist, welchen Streitgegenstand der Kläger dem Gericht mit seinem Klageantrag zur Entscheidung unterbreitet und welche wirtschaftliche Bedeutung dieser gerade für ihn hat (OVG NRW 17.10.21, 10 E 445/21, Abruf-Nr. 226787 ). Dabei kommt es nach dem OVG nicht auf die subjektive Sichtweise des Klägers, sondern auf eine objektive Beurteilung an. |
Im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung sei den Gerichten dabei die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstands zu schätzen. Eine weitgehende Schematisierung und Typisierung für gleichartige Streitigkeiten sei zulässig und geboten. Im konkreten Fall erstrebte der Antragsteller die Aufhebung einer Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus des Nachbarn. Im Hauptsacheverfahren wurde der Wert auf 10.000 EUR, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes danach auf 5.000 EUR festgesetzt.
MERKE | Der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit sieht in Nr. 9.7.1. bei der Nachbarklage einen Streitwertrahmen von 7.500 EUR bis 15.000 EUR vor, soweit nicht ein höherer wirtschaftlicher Schaden feststellbar ist. Die Bausenate des OVG NRW haben für ihre Rechtsprechung jedoch einen eigenständigen Streitwertkatalog entwickelt, dessen Wertmaßgaben teilweise abweichen (iww.de/s5848). |
(mitgeteilt von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz)