· Nachricht · Vergaberecht
Streitwertbemessung im Nachprüfungsbeschwerdeverfahren bei einseitigem Optionsrecht
| Soll eine Dienstleistung nach den Vergabeunterlagen über einen festgelegten Zeitraum hinweg erbracht und der Vergabestelle darüber hinaus ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeit des Vertrages eingeräumt werden, beträgt der Streitwert für das Nachprüfungsbeschwerdeverfahren 5 Prozent der auf die fest vorgesehene Laufzeit entfallenden, gegebenenfalls zu schätzenden Bruttoauftragssumme und 5 Prozent der im optional möglichen Zeitraum anfallenden Vergütung abzüglich eines der Ungewissheit der Vertragsverlängerung Rechnung tragenden Abschlags von regelmäßig 50 Prozent ( BGH 18.3.14, X ZB 12/13, Abruf-Nr. 141327 ). |
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 900.000 EUR festgesetzt.
Quelle: ID 42678393