02.02.2016 · Fachbeitrag · Vertragsärztliches Zulassungsverfahren
Im Konkurrentenstreit ist mehr zu holen
| Der Streitwert einer offensiven Konkurrentenklage, die sich auf eine neue Auswahlentscheidung nach § 103 Abs. 4 S. 4 SGB V richtet, beläuft sich auf die Hälfte des „vollen Zulassungsinteresses". |
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