20.04.2015 · Fachbeitrag · Wohnungseigentumsrecht
Wirtschaftsplan-Anfechtung: Anpassungsinteresse maßgeblich
| Der Streitwert – betreffend die Klage über die Anfechtung eines Wirtschaftsplans einer Wohnungseigentümergemeinschaft – bestimmt sich nach § 49a GKG und beträgt einen Bruchteil des Gesamtbetrags des Wirtschaftsplans. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat