20.04.2015 · Fachbeitrag · Wohnungseigentumsrecht
Wirtschaftsplan-Anfechtung: Anpassungsinteresse maßgeblich
| Der Streitwert – betreffend die Klage über die Anfechtung eines Wirtschaftsplans einer Wohnungseigentümergemeinschaft – bestimmt sich nach § 49a GKG und beträgt einen Bruchteil des Gesamtbetrags des Wirtschaftsplans. |
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