· Nachricht · ZPO
Kosten des PfÜB bestimmen nicht den Streitwert
| Macht der Geschädigte seinen Anspruch nach rechtskräftigem Urteil im Haftpflichtprozess aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend, sind zugleich geltend gemachte Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dem Streitwert nicht hinzuzurechnen. |
Sie bleiben als Nebenforderung außer Betracht (BGH 24.6.15, IV ZR 248/14, Abruf-Nr. 178110).
Quelle: ID 43509798