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  • · Nachricht · ZPO

    Kosten des PfÜB bestimmen nicht den Streitwert

    | Macht der Geschädigte seinen Anspruch nach rechtskräftigem Urteil im Haftpflichtprozess aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend, sind zugleich geltend gemachte Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dem Streitwert nicht hinzuzurechnen. |

     

    Sie bleiben als Nebenforderung außer Betracht (BGH 24.6.15, IV ZR 248/14, Abruf-Nr. 178110).

    Quelle: ID 43509798