20.04.2015 · Fachbeitrag · Zwangsvollstreckung
Ein abzuschließender Vertrag bestimmt sich nach seinem Wert
| Der Wert eines Anspruchs auf den Abschluss eines Vertrags ist nach dem Wert des Anspruchs zu bemessen, den der Vertrag verschaffen wird. Wirtschaftliche Belastungen des Gegenstands, auf den sich der Anspruch richtet, bleiben ebenso unberücksichtigt wie eine vom Gläubiger zu erbringende Gegenleistung. |
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