29.11.2024 · Nachricht aus RVGprof · Kostengrundentscheidung
Ein Kostenbeschluss nach § 494a Abs. 2 ZPO fällt weg, wenn im späteren Hauptsacheverfahren eine davon abweichende Kostengrundentscheidung
getroffen wird. Dies gilt auch, wenn die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens betroffen sind (OLG Hamm 28.9.23, 25 W 234/23, Abruf-Nr. 242952 ).
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27.11.2024 · Nachricht aus RVGprof · Interessenkollision
Tritt der vormalige Klägervertreter in die Kanzlei der Beklagtenvertreter ein, liegt eine Interessenkollision vor. Hier wird ein Anwaltswechsel objektiv notwendig. Dieser führt zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zweiten Rechtsanwalts nach Mandatsniederlegung des ursprünglichen Prozessbevollmächtigten (OLG Bamberg 18.4.24, 8 W 18/23, Abruf-Nr. 242958 ).
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25.11.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Terminsgebühr
Nach § 495a S. 1 ZPO kann das AG in sog. Bagatellfällen bei einem Streitwert bis 600 EUR das Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen und ohne mündliche Verhandlung entscheiden. In Verfahren vor dem LG ist diese Vorschrift nicht anwendbar, zumal Streitwerte bis 600 EUR hier nur bei Spezialzuständigkeiten in Betracht kommen (etwa bei einer Klage aus Amtshaftung oder einer Vollstreckungsabwehrklage). Auch vor Familiengerichten ist § 495a ZPO nicht anwendbar, da § 113 Abs. 1 S. 2 ...
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23.11.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Freiheitsentziehungsmaßnahmen
Mit Migrationsthemen einhergehend nimmt die Anzahl von Freiheitsentziehungsmaßnahmen im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht nach § 415 Abs. 1 FamFG zu. Hierunter fallen z. B. Zurückweisungshaft (§ 15 Abs. 5 AufenthG), Anordnungen des weiteren Aufenthalts im Transitbereich eines Flughafens (§ 15 Abs. 6 AufenthG), Zurückschiebungshaft (§ 57 Abs. 3 AufenthG), Abschiebungshaft (§ 62 Abs. 2, 3 AufenthG), Überstellungshaft (Art. 28 Abs. 2 Dublin-III-VO), Ausreisegewahrsam ...
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22.11.2024 · Nachricht aus RVGprof · Vergleichsmehrwert
Wer freigestellt ist, kann kaum Prämienziele erreichen. Dennoch besteht hierüber nicht automatisch Ungewissheit (§ 779 BGB) für einen Vergleichsmehrwert (LAG Baden-Württemberg 1.8.24, 5 Ta 58/24, Abruf-Nr. 243475 ).
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21.11.2024 ·
Checklisten aus RVGprof · Downloads · Weitere Themen
Mit der richtigen Planung können Anwaltskanzleien die Umstellung auf die E-Rechnungspflicht ab dem 1.1.25 erfolgreich meistern und gleichzeitig von den Vorteilen digitaler Prozesse profitieren. Die Checkliste fasst die wichtigsten Vorbereitungsmaßnahmen für Sie zusammen.
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20.11.2024 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es, den Bürger vor jeder ihn belastenden staatlichen Maßnahme anzuhören. Das gilt auch im Kostenfestsetzungsverfahren bei vermeintlich einfachen Sachverhalten (KG 18.3.24, 5 W 34/24, Abruf-Nr. 242957 ).
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18.11.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gesetzesänderung
Ab dem 1.1.25 wird die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland für alle Unternehmen und Behörden im B2B-Bereich verpflichtend. Die Checkliste fasst die für Kanzleien und Anwälte relevanten Aspekte zusammen, die sie im Rahmen der Einführung der E-Rechnung beachten sollten, und dient als Leitfaden, um den Empfang und den Versand von E-Rechnungen in der Kanzlei fristgerecht und effizient zu integrieren (online abrufbar unter iww.de/rvgprof , Abruf-Nr. 50228271 ).
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16.11.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Aktuelle Rechtsprechung 2024
In der Rechtsprechung ist immer noch nicht abschließend geklärt, welche Gebühren der sog. Terminsvertreter des Pflichtverteidigers bzw. der Rechtsanwalt verdient, der nur für einen Termin – i. d. R. für einen Vorführtermin nach § 115 StPO – beigeordnet worden ist. Damit hängt die Frage zusammen, ob der Rechtsanwalt alle Gebühren – also die Grund-, die Verfahrens- und die Terminsgebühr – oder nur die Terminsgebühr abrechnen kann. RVG prof. stellt Ihnen die aktuellen ...
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15.11.2024 · Nachricht aus RVGprof · Streitwertecke
Im Einzelfall kann der Hilfswert nach § 23 Abs. 3 S. 2 Alt. 2 RVG niedriger oder höher als 5.000 EUR sein, aber nie über 500.000 EUR liegen. Dies gilt auch bei einer Zustimmungsersetzung vor dem ArbG. Das LAG Bremen setzt nur den halben Hilfswert an, wenn die Versetzung keine besondere Bedeutung hat (19.8.24, 2 Ta 17/24, Abruf-Nr. 244019 ).
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