11.09.2024 · Nachricht aus RVGprof · DS-GVO-Massenverfahren
Werden im Rahmen eines „Massenverfahrens“ wegen angeblicher Datenschutzverstöße neben Zahlungsansprüchen Ansprüche auf Feststellung, Unterlassung und Auskunft geltend gemacht, sind diese jeweils mit nur 300 EUR zu bemessen (OLG Celle 29.4.24, 5 W 19/24, Abruf-Nr. 242950 ).
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09.09.2024 · Nachricht aus RVGprof · Streitwertecke
Der Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Verpflichtung zur Auskunft bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Kosten für die Hinzuziehung einer sachkundigen Hilfsperson können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen. Das ist der Fall, wenn der Auskunftspflichtige selbst nicht zu einer sachgerechten Auskunftserteilung in der Lage ist (OLG Hamm 19.2.24, 4 UF 142/21, Abruf-Nr. 242943 ).
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07.09.2024 · Nachricht aus RVGprof · Terminsvertretung
Mit dem Beschluss des LG Ulm liegt eine weitere Entscheidung zu den Gebühren des Terminsvertreters des Pflichtverteidigers vor. Die Entscheidung ist zwar im Ergebnis richtig, überzeugt aber nicht in der Begründung (LG Ulm 12.3.24, 1 Qs 7/24, Abruf-Nr. 242528 ).
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05.09.2024 · Nachricht aus RVGprof · Strafprozess
In Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG ist ein Zuschlag normiert, wenn der Rechtsanwalt einen Mandanten vertritt, der sich nicht auf freiem Fuß befindet. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Mandant in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen worden ist (LG Limburg a. d. Lahn 29.2.24, 5 KLs 5 Js 10388/21, Abruf-Nr. 242530 ).
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04.09.2024 · Nachricht aus VVP · Gewinnspiel „IWW-Momente“
Über 500 Zuschriften auf unser Gewinnspiel „Ihr IWW-Moment“ haben uns bisher erreicht. Darunter erstaunliche Geschichten, herzliche Anekdoten und viel, viel Lob. Darüber freuen wir uns wirklich sehr! Freuen können sich jetzt auch die 26 Gewinner unserer ersten Verlosung. Der aktuelle Hauptpreis – ein iPad-Mini – ging an Rechtsanwältin Julia Berkenbrink aus Saarlouis. Alle weiteren Gewinner wurden von uns per E-Mail benachrichtigt. Wenn auch Sie gewinnen möchten, nehmen Sie jetzt ...
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01.09.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verweisung
Wird ein Rechtsstreit von einem Arbeitsgericht (ArbG) an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit verwiesen, sind die vor dem ArbG angefallenen Anwaltskosten nicht erstattungsfähig. Nach dem OLG Dresden werden nur die Kosten erstattet, die nach Verweisung (auch) vor dem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit angefallen sind.
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30.08.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Immer wieder tragisch: Der Mandant betreibt nach einem gewonnenen Prozess gegen den erstattungspflichtigen Gegner die Kostenfestsetzung, doch dieser beantragt ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen. Dies hat Auswirkungen auf die Kostenfestsetzung.
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29.08.2024 ·
Checklisten aus RVGprof
Viele Rechtsschutzpolicen decken nur die Kosten der Zwangsvollstreckung für maximal drei Vollstreckungsversuche ab. Durch geschicktes Taktieren ist es aber möglich, dass Gläubiger auf Kulanzbasis weitere Deckungszusagen für mehrere Vollstreckungsversuche erreichen und dadurch erhebliche Kosten auch bei einer erfolgreichen Vollstreckung nicht vorfinanzieren müssen.
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29.08.2024 ·
Musterformulierungen aus RVGprof
In der Praxis kommt es immer wieder zu Drittschuldnerprozessen vor dem Arbeitsgericht, wenn der Arbeitgeber als Drittschuldner keine Drittschuldnererklärung abgibt. Gewinnt der Kläger diesen Prozess, scheidet eine Kostenfestsetzung gegen den Arbeitgeber wegen § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG aus. Doch es gibt Möglichkeiten, damit der Kläger nicht leer ausgeht bzw. damit der eigene Mandant nicht haftet. Für die Auskuft durch den Drittschuldner kann eine Frist gesetzt werden (§ 788, § 840 ZPO).
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29.08.2024 ·
Musterformulierungen aus RVGprof
In der Praxis kommt es immer wieder zu Drittschuldnerprozessen vor dem Arbeitsgericht, wenn der Arbeitgeber als Drittschuldner keine Drittschuldnererklärung abgibt. Gewinnt der Kläger diesen Prozess, scheidet eine Kostenfestsetzung gegen den Arbeitgeber wegen § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG aus. Doch es gibt Möglichkeiten, damit der Kläger nicht leer ausgeht bzw. damit der eigene Mandant nicht haftet. Die Festsetzung der Anwaltskosten nach § 788 ZPO können Sie wie folgt beantragen.
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