· Nachricht · Prozesskostenhilfe
Trotz voreiliger Klage kann PKH möglich sein
| Wird eine Zeugnisklage voreilig eingereicht, ohne den Anspruch zuvor außergerichtlich geltend zu machen, besteht normalerweise kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Je nach Reaktion des Gegners kann sich das aber ändern. |
Das zeigt ein Verfahren vor dem LAG Köln (4.5.20, 1 Ta 59/20, Abruf-Nr. 216969). Dort hatte der Gegner nämlich gar nicht reagiert und das Zeugnis trotz der Klage nicht zeitnah erteilt. Das LAG entschied, dass in diesem Fall die Prozesskostenhilfe für die ‒ anschließende ‒ weitere Rechtsverfolgung zu bewilligen sein kann.
Quelle: ID 46747500