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  • 14.12.2015 · Fachbeitrag · Formzwang

    Stundensatz von 275 EUR kann angemessen sein

    | Oft ist der Rechtsanwalt selbst gut beraten, wenn er eine Vergütungsvereinbarung abschließt. Verstößt die Vereinbarung gegen § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG, bleibt sie zwar insgesamt wirksam; aus ihr kann aber nur die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden. Warum es sich lohnt die Form einzuhalten: Das OLG Hamm (7.7.15, 28 U 189/13) hat klargestellt, dass Stundensätze von z.B. 275 EUR gegebenenfalls angemessen sind. |