· Nachricht · Leserforum
Ist bei PKH eine Vergütungsvereinbarung zulässig?
| FRAGE: Darf ich im Rahmen eines PKH-Mandats mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung schließen? |
Antwort: Theoretisch ja, in der Praxis hat dies aber keinerlei Relevanz. Denn nach § 3a Abs. 3 RVG ist eine Vereinbarung nichtig, nach der ein im Wege der PKH beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll. Gesetzliche Vergütung ist hierbei die Wahlanwaltsvergütung. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Vergütungsvereinbarung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung möglich ist. Dies gilt gleichermaßen bei VKH.
§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO regelt allerdings, dass bei PKH-Bewilligung die beigeordneten Rechtsanwälte keine Ansprüche auf Vergütung gegen die Partei geltend machen können. Nach h. M. gilt das auch bei einer vereinbarten Vergütung. Dies hat zuletzt das LG Cottbus im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahrens bestätigt (17.3.21, 1 O 56/21, Abruf-Nr. 223856). Insofern gilt also:
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