· Fachbeitrag · Vergütungsvereinbarung
Rechtsfolgen einer formunwirksamen Vergütungsvereinbarung
| Das OLG Düsseldorf hat sich mit den Rechtsfolgen einer formunwirksamen Vergütungsvereinbarung auseinandergesetzt. Seine Leitsätze sind lesenswert (12.6.18, I-24 U 131/17, Abruf-Nr. 208163 ). |
Das Fazit des OLG ‒ im Einklang mit dem BGH (RVG prof 14, 147): Formunwirksame Vergütungsvereinbarungen sind zwar wirksam, aber unverbindlich, soweit eine höhere als die gesetzliche Vergütung beansprucht wird. Der Rechtsanwalt trägt insoweit allein das Risiko eines Verstoßes gegen §§ 3a, 4a RVG, denn ihm verbleibt immer nur das geringere Honorar.
Quelle: Ausgabe 07 / 2019 | Seite 110 | ID 45897992