· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Kinder- und Jugendbereich
| Der Satzungszweck „Förderung der Jugend“ wird in der täglichen Arbeit durch viele Tätigkeiten umgesetzt. Häufig werden diese umsatzsteuerrechtlich unzutreffend besteuert, weil die Verantwortlichen entweder die Umsatzsteuerpflicht der Sachverhalte nicht erkennen oder weil Steuerbefreiungen nicht genutzt werden. Im folgenden Beitrag werden die Abrechnungsmodalitäten mit den Jugendämtern und weitere Beispiele aus der Kinder- und Jugendarbeit auf ihre umsatzsteuerliche Behandlung hin untersucht (Folgebeitrag zu SB 13, 114 ). |
von StB Ulrich Goetze, Wunstorf
1. Verleih von Kleinbussen
Ein Beispiel für die Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ist der Verleih von Kleinbussen für Fahrten im Rahmen der Freizeitgestaltung.
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