· Fachbeitrag · Steuerrecht/Sozialrecht
Leistungen aus Pflegeverträgen steuerfrei
von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich
| Die Steuerfreiheit von Pflegeleistungen beschäftigt weiter die Gerichte. Das FG Rheinland-Pfalz befasst sich mit der Frage der Besteuerung von Leistungen aus Pflegeverträgen ( 10.4.14, 6 K 1796/13, Abruf-Nr. 146524 ). |
Entscheidungsgründe
Das FG hält die Umsätze aus einer 24-Stunden-Pflege nach der für 2005 gültigen Rechtslage auch dann für steuerfrei, wenn die 40 %-Schwelle nicht erreicht wurde. Die Anzahl der Selbstzahler war hier nur deshalb so hoch, weil sie einerseits leistungsfähig waren und andererseits eine Pflegestufe nicht anerkannt wurde.
Die in § 4 Nr. 16e UStG aufgestellte 40 %-Grenze werde - so das Gericht - als gemeinschaftskonform und verfassungskonform angesehen. Da die Klägerin, eine GmbH, diese Voraussetzungen jedoch nicht erfülle, könne sie sich unmittelbar auf EU-Recht (heute Art. 132 Abs. 1g MwStSystRL) beziehen. Um zu beurteilen, ob es sich bei der Klägerin um eine sog. anerkannte Einrichtung im Sinne der Richtlinie handele, sei die 40 %-Grenze nicht maßgeblich. Die 40 %-Grenze hinge von Zufällen ab. Sie verlangt, dass in mindestens 40 % der Fälle die Pflegekosten von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil gezahlt werden.
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