· Fachbeitrag · Stiftung & Recht
Fristlose Kündigung des Stiftungsvorstands
von RA/FAStR/FAHGR Berthold Theuffel-Werhahn, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PwC AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel
| Das LG Saarbrücken hat sich mit den Voraussetzungen beschäftigt, unter denen einem Stiftungsvorstand fristlos gekündigt werden kann. Die Information des Kuratoriums entbindet den Vorstand jedenfalls nicht von der eigenen Verantwortung ( 23.7.15, 4 O 346/11, Abruf-Nr. 145638 ). |
1. Sachverhalt
Kläger war ein deutscher Kunsthistoriker und früherer Direktor des Saarlandmuseums. Trägerin des Museums und beklagt war die „Stiftung Saarländischer Kulturbesitz“, eine Stiftung öffentlichen Rechts. Der Kläger war deren Vorstandsvorsitzender. Eine seiner Aufgaben bestand darin, das Saarlandmuseum um den sogenannten „Vierten Pavillon“ erheblich zu erweitern. Der Erweiterungsbau war in der Öffentlichkeit höchst umstritten.
Die Stiftung kündigte dem Vorstandsvorsitzenden - mehrfach - wegen grober Pflichtverletzung aus wichtigem Grund. Im Raum standen Vorwürfe wegen „Spesenprasserei“ sowie der Verdacht der Vorteilsnahme (§ 331 StGB). Ferner wurde Missmanagement vorgeworfen, da die Baukosten von ursprünglich veranschlagten 9 Mio. auf mittlerweile 30 Mio. EUR geschätzt werden.
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