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  • · Nachricht · Auskunftspflicht/Stiftungsvermögen

    Sparkassenstiftung muss Auskunft erteilen

    | Stiftungen bürgerlichen Rechts, die mit ihren Stiftungszwecken öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, können nach dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz zur Auskunftserteilung verpflichtet sein. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden. |

     

    Konkret heißt das: Die Bürger- und Kulturstiftung der Sparkasse an der Lippe ist verpflichtet, einem Bürger der Stadt Lünen Informationen über bestimmte Zuwendungen an Dritte und über die Höhe ihres Stiftungsvermögens zu erteilen, so das OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 18.11.2020, Az. 15 A 4409/18, Abruf-Nr. 219028).

    Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 221 | ID 47002049