· Nachricht · Erbschafts-/Schenkungsteuer
Leistungen ausländischer Stiftungen an inländische Destinatäre
| Die Finanzbehörden Hamburg haben dazu Stellung genommen, wie die Leistungen ausländischer Stiftungen an inländische Destinatäre zu beurteilen sind. |
Nach Ansicht der Finanzbehörden Hamburg (Verfügung vom 28.06.2022, Az. S 3806-2022/006-53, Abruf-Nr. 231720) unterliegen satzungsmäßige Leistungen ausländischer Stiftungen an inländische Destinatäre
- im Grundsatz nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Schenkungsteuer, weil die Leistungen insoweit nicht freigebig erfolgen;
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