· Fachbeitrag · Stiftung & Steuern
EuGH: Österreichische Zwischenbesteuerung bei Stiftungen EU-rechtswidrig
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PwC AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel
| Mit Urteil vom 17.9.15 (C-589/13, Abruf-Nr. 145904 ) entschied der EuGH, dass die Zwischenbesteuerung für Privatstiftungen in Österreich gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. In seiner Rechtsprechung konsequent, beseitigt der EuGH immer mehr Hindernisse für grenzüberschreitende Stiftungsgestaltungen, auch im Bereich privatnütziger Stiftungen. |
1. Der Fall des EuGH
Die nach österreichischem Recht gegründete F. E. Familienprivatstiftung Eisenstadt (Privatstiftung) erzielte in 2001 und 2002 Kapitalerträge aus dem Verkauf von Beteiligungen. Gleichzeitig zahlte sie in diesen beiden Jahren Zuwendungen an eine in Belgien und eine in Deutschland ansässige Person. In beiden Jahren behielt die Privatstiftung die österreichische Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % ein und führte sie als Quellensteuer auf die Zuwendungen an die österreichische Finanzverwaltung ab.
In der Folge beantragten beide ausländischen Begünstigten bei der österreichischen Finanzverwaltung die Erstattung der auf die Zuwendungen einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Sie beriefen sich dabei auf die zwischen Österreich und ihren Ländern bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Der Belgier stellte Anträge für 2001 und 2002 und erhielt die gesamte österreichische Kapitalertragsteuer erstattet. Der Deutsche stellte seinen Antrag nur für 2001 und erhielt ebenfalls die dafür gezahlte Kapitalertragsteuer erstattet.
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