25.07.2022 · Nachricht aus SB · Umsatzsteuer
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten hat sich im Jahr 2019 gesetzlich geändert. Auf einen Erlass des BMF zum neuen § 4 Nr. 23 UStG wartet die Praxis bis dato aber genauso vergeblich wie auf eine Aktualisierung des UStAE. Deshalb ist das Merkblatt des Bayerischen Landesamts für Steuern (BayLfSt) für die betroffenen Leistungserbringer so wichtig. Es liefert detaillierte Hinweise, wie die neue Gesetzeslage umzusetzen ist.
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22.07.2022 · Fachbeitrag aus SB · Umsatzsteuer/Treuhandstiftung
Das FG Münster hat entschieden, dass eine unselbstständige (nichtrechtsfähige) Stiftung in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht kein Leistungsempfänger im Rahmen von Leistungsaustauschverhältnissen mit ihrem Rechtsträger sein kann. Stiftungsträger, die bislang Umsatzsteuer für ihre Betätigung zu Gunsten der von ihnen verwalteten unselbstständigen Stiftungen abgeführt haben, sollten die Entscheidung kennen. SB stellt sie Ihnen vor und erläutert Handlungsempfehlungen für die Praxis.
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14.07.2022 ·
Musterverträge und -schreiben aus SB · Downloads · Stiftungsverwaltung
Die Neuerungen im Nachweisgesetz zum 01.08.2022 machen eine Überprüfung und gegenenfalls Überarbeitung Ihrer Musterarbeitsverträge notwendig. Die aufgeführten Musterklauseln können Sie verwenden, um die erforderlichen Vorgaben in Ihren Verträgen umzusetzen.
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13.07.2022 · Nachricht aus SB · Arbeitgeberleistungen
Ein Leser fragt: Der neue § 3 Nr. 11b EStG gestattet es Arbeitgebern, in bestimmten Einrichtungen tätigen Arbeitnehmern in der Zeit vom 18.11.2021 bis zum 31.12.2022 bis zu 4.500 Euro steuer- und beitragsfrei zuzuwenden, wenn die Gewährung zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Welche Pflegedienste können profitieren?
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13.07.2022 · Nachricht aus SB · Stiftungsaufsicht
Das Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung, das die Wirksamkeit der Aufhebung der Stiftung bestreitet, ist nach dem geltenden Stiftungsaufsichtsrecht nicht klagebefugt, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Rechtsaufsicht der Stiftungsbehörde über die Stiftung fortbesteht. Das geltende Stiftungsaufsichtsrecht kennt kein sog. (öffentlich-rechtliches) Notklagerecht Stiftungsinteressierter. Das hat der VGH Baden-Württemberg entschieden.
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12.07.2022 ·
Musterformulierungen aus SB · Downloads · Stiftung & Recht
Nachfolgend erhalten Sie eine Ehrenamtsvereinbarung zwischen einer Stiftung und einem Ehrenamtler samt Erläuterungen.
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08.07.2022 · Nachricht aus SB · Umsatzsteuer
Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG sind Leistungen eines Museums oder einer gleichartigen Einrichtung in privater Trägerschaft umsatzsteuerbefreit, wenn eine entsprechende behördliche Bescheinigung vorliegt. Der BFH hat jetzt entschieden, dass das nicht nur die Eintrittsgelder umfasst, sondern auch andere typische Museumsleistungen mit Kulturbezug – insbesondere Gästeführungen.
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05.07.2022 · Nachricht aus SB · Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, dass Kapitalgesellschaften, die von Hoheitsträgern (z. B. Städten, Landkreisen) zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben eingeschaltet sind, wegen fehlender Selbstlosigkeit
(§ 55 AO) nicht gemeinnützig tätig sind. Der BFH war anderer Ansicht. Deswegen hat das BMF jetzt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst.
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04.07.2022 · Nachricht aus SB · Satzung
Die Regelung in der Satzung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH), wonach im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters eine Abfindung nur in Höhe des Nennbetrags seiner Stammeinlage zu leisten ist, ist nicht nach § 138 BGB nichtig. Das gilt, selbst wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Nennwert und dem nach allgemeinen gesetzlichen Regeln zu bestimmenden Abfindungsbetrag besteht. Wenn die Gesellschaft steuerbegünstigte Zwecke i. S. v. §§ 55 ff. AO verfolgt, ist die Klausel zulässig ...
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01.07.2022 · Nachricht aus SB · Editorial Juli 2022
Viele Kritiker des neuen Stiftungsrechts haben es befürchtet: Das erst zum 01.07.2023 in Kraft tretende neue Stiftungsrecht, das Burgard als „Gesetz von Beamten für Beamte“ klassifiziert hat (GmbHR 2021, R244), wird in der Praxis von Stiftungsaufsichtsbehörden, wie zu hören ist, vermehrt schon jetzt vorauseilend angewendet.
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