Das deutsche Urlaubsrecht ist in den zurückliegenden Jahren stark durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verändert, geprägt und zum Teil auch „revolutioniert“ worden. Der EuGH musste wiederholt prüfen, ob einzelne Vorschriften insbesondere des BUrlG und deren Auslegung durch die nationalen Arbeitsgerichte mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar sind. So auch in einer aktuell mit Spannung erwarteten Entscheidung zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Krankheit.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit begrenzt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue ...
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an
seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er nach § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im ...
Das Kurzarbeitergeld (Kug) und das angekündigte erweiterte Kug bilden den großen Rettungsanker für viele von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen. Kug wirksam mit den Arbeitnehmern zu vereinbaren, richtig zu ...
Gerade in Zeiten sinkender staatlicher Renten wächst die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung, nicht zuletzt im Hinblick auf den bestehenden Fachkräftemangel. Durch das Angebot einer entsprechenden ...
Dürfen ArbG nach Aufforderung durch Gesundheitsbehörden Daten über erkrankte ArbN, über ArbN mit Aufenthalt in Risikogebieten oder Kontakte zu Infizierten an die Behörden übermitteln?