02.11.2018 · Fachbeitrag ·
Baurecht
Haben Bewohner einer Senioren-WG eigene Miet- und Pflegeverträge, ist dies eine im reinen Wohngebiet zulässige Wohnform. Nutzen mehrere, teils an Demenz erkrankte Senioren intensiv ein Einfamilienhaus, ist die Eigenart des reinen Wohngebiets gewahrt, wenn nur geringfügig mehr Belästigungen oder Nachteile entstehen, als würde eine Familie mit mehreren Kindern dort wohnen (VG Neustadt 18.6.18, 3 K 575/17.NW, Abruf-Nr. 205062 ).
24.10.2018 · Nachricht ·
Vorsorgevollmacht
Wie wichtig eine Vorsorgevollmacht ist und wie leicht sie fehlerhaft erstellt werden kann, war in SR schon häufig Thema. Was ebenso häufig vergessen wird: Wer in seiner Vollmacht verschiedene Bereiche regeln will, ...
16.10.2018 · Fachbeitrag ·
Heimrecht
Der BGH hat die Rechte von Pflegeheimbewohnern gestärkt, die Empfänger von sozialen Pflegeversicherungsleistungen sind. Kündigen diese den Pflegeheimvertrag und verlassen sie vor Ablauf der Kündigungsfrist das ...
02.10.2018 · Nachricht ·
Betreuungsrecht
Sofern die Aufenthaltsbestimmung allein der Verwirklichung der Gesundheitssorge dient, ist eine entsprechende Einschränkung des Aufgabenkreises geboten. Das ist der Fall, wenn ein Handlungsbedarf nicht in Bezug zum Wohnort zu erwarten ist, sondern im Zusammenhang mit der Gesundheitsfürsorge einschließlich der Unterbringung bzw. von freiheitsentziehenden Maßnahmen stehen(BGH 9.5.18, XII ZB 625/17, Abruf-Nr. 201955 ).
02.10.2018 · Nachricht ·
Betreuungsrecht
Der Wille des volljährigen Betroffenen darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person seinem Wohl zuwiderläuft, § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB. Dies setzt voraus, dass sich aufgrund einer ...
02.10.2018 · Nachricht ·
Freiheitsentziehende Maßnahmen
Viele ältere Patienten werden in psychiatrischen Einrichtungen fixiert. Das BVerfG hat jetzt die Rechte Betroffener gestärkt und stuft Fixierungen nach Dauer ein: unterhalb einer halben Stunde und darüber.
02.10.2018 · Fachbeitrag ·
Vorsorgevollmacht
Existiert eine Vorsorgevollmacht, sind die Hürden für eine Betreuung hoch, wie der BGH mehrfach betont hat. Handelt ein Bevollmächtigter so, dass auch er selbst oder seine Angehörigen davon profitieren, rechtfertigt das nicht gleich eine Kontrollbetreuung. Vor allem dann nicht, wenn der Bevollmächtigte schon früher von der Vollmachtgeberin erhebliche Zuwendungen erhielt.