02.09.2021 · Fachbeitrag ·
Erbrecht
Ein Pflichtteilsberechtigter, der nach Eintritt des Erbfalls erbrechtliche Ansprüche prüfen möchte, hat im Regelfall ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch. Ein solches kann nur im Einzelfall verneint werden. Für die Annahme eines Ausnahmefalls genügt ein vom Erblasser angeordneter Pflichtteilsentzug nicht, wenn dessen Wirksamkeit eher fernliegt (OLG Zweibrücken, 12.8.20, 3 W 121/19, Abruf-Nr. 219494 ).
02.09.2021 · Fachbeitrag ·
Härtefallregelung
Haben sich Senioren einmal für eine altersgerechte Mietwohnung entschieden, führt dies oft zu langjährigen Mietverhältnissen. So kann es vorkommen, dass gerade älteren Mietern nach vielen Jahren wegen Eigenbedarfs ...
02.09.2021 · Fachbeitrag ·
Kontobevollmächtigung
Wenn Menschen im Alter oder auch bei Krankheit der Weg zur Bank nur noch schwer oder gar nicht mehr möglich ist, wenden sie sich meist an eine Vertrauensperson. So kommt es häufig vor, dass sie diesen Personen eine ...
02.09.2021 · Fachbeitrag ·
Fristlose Kündigung
Keine Nachsicht zeigte ein Arbeitgeber mit einem Mitarbeiter, der eigentlich für die Entsorgung vorgesehene geringwertige Güter für sich verwendete. Er kündigte diesem Mitarbeiter fristlos. Das LAG Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz.
02.09.2021 · Fachbeitrag ·
Alltagsprobleme
Zahnprothesen sind teuer. Ärgerlich ist es, wenn diese während des Aufenthalts in einem Krankenhaus beschädigt werden oder verloren gehen. Das AG Nürnberg hat einem Patienten Schmerzensgeld und die Kosten für eine ...
02.09.2021 · Nachricht ·
Haushaltsnahe Dienste
Alleinstehende Senioren, die noch in der eigenen Wohnung leben und ein Hausnotrufsystem nutzen, um im Ernstfall schnell Hilfe zu erhalten, können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend ...
02.09.2021 · Fachbeitrag ·
Vorsorgerecht
Die Patientenverfügung ist das Mittel der Selbstbestimmung, um über das Ob und Wie sowie die Art und Weise ärztlicher und ggf. pflegerischer Maßnahmen und Eingriffe selbst entscheiden zu können. Der Betroffene hat damit die Kontrolle inne, wenn die Entscheidungsfähigkeit nicht mehr vorhanden ist. Bildhaft ausgedrückt ist sie das „imaginäre Gespräch mit dem Arzt der Zukunft“ (Doering-Striening in Horn, Anwaltformulare Vorsorgevollmachten, 2019, § 4 Rn. 33).