02.09.2020 · Nachricht ·
Verkehrsrecht
Das OLG Karlsruhe beschäftigt sich derzeit mit der Trunkenheitsfahrt
eines Pedelec-Fahrers. Zu klären ist, welcher Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit für Fahrer von E-Bikes gilt: 1,1 Promille (wie für Fahrradfahrer) oder 1,6 Promille (wie für Kfz-Fahrer). Das OLG neigt in seinem Hinweisbeschluss zu 1,6 Promille als maßgeblichem Grenzwert (OLG Karlsruhe 14.7.20, 2 Rv 35 Ss 175/20, Abruf-Nr. 217111 ).
02.09.2020 · Nachricht ·
Krankenversicherung
Krankengeld und Rente wegen voller Erwerbsminderung können nicht gleichzeitig bezogen werden. Macht der Kläger erst in der Berufung hilfsweise Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend, bleibt dies erfolglos, da diese ...
02.09.2020 · Fachbeitrag ·
Altersdiskriminierung
Nach dem Benachteiligungsverbot gemäß § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grunds, u. a. wegen des
Alters, benachteiligt werden. Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das ...
02.09.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Immer wieder müssen Anwälte prüfen, ob Mandanten aufgrund ihres
Alters bei der Jobsuche benachteiligt werden. Wird in einer Anzeige eine „zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team“ angeboten, lässt dies vermuten, dass ein nicht eingestellter 61-jähriger Bewerber benachteiligt ist. Das hat das LAG Nürnberg entschieden.
02.09.2020 · Fachbeitrag ·
Unterbringung
Was bei der Entscheidung zur Fortsetzung einer längeren Unterbringung zu beachten ist, hat der BGH jetzt im Fall einer älteren Betroffenen geklärt. Hierbei konkretisiert er auch die Grundsätze für die Begründung ...
02.09.2020 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherung
Die Bundesregierung hat die Grundrente beschlossen. Am 1.1.21 tritt das Gesetz in Kraft. Allerdings zeichnet sich ab, dass die Umsetzung und die erste Welle von Rentenanträgen zu verzögerten Auszahlungen führen ...
02.09.2020 · Fachbeitrag ·
Betreuung
Nach Einholung eines Gutachtens bestellte das Gericht einen Berufsbetreuer. Die Betroffene erhielt das Gutachten nicht, da sie die Erörterung nach Ansicht des Gerichts „stark belasten“ würde. Dies muss allerdings ein Arzt bewerten und nicht das Gericht selbst, so der BGH. Bevollmächtigte müssen aufpassen: Fälle wie diese sind nicht selten.