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Steuerticker: Wichtiges auf den Punkt gebracht
| Ab sofort bieten wir Ihnen im „Steuerticker“ auf den letzten beiden Seiten einen Kurzüberblick über wichtige Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. Getreu dem Motto: Aus der Praxis - für die Praxis. |
Bundestag beschließt Steuervereinfachungsgesetz / Bundesrat nimmt am 8. Juli StellungDer Bundestag hat am 9. Juni 2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Am 8. Juli wird dann der Bundesrat über das Gesetz entscheiden. Eine kurze Darstellung der Eckpunkte des Gesetzes finden Sie auf www.iww.de/informationsdienste/steuerzahler/. Ferienwohnungen in Frankreich: Ausländersteuer steht vor der TürDie französische Regierung hat am 11. Mai 2011 einem Gesetz zugestimmt, das Ferienwohnungen von Ausländern besteuert. Der Steuersatz soll 20 Prozent des Mietwerts der Ferienwohnung in Frankreich betragen (egal ob vermietet oder nur eigengenutzt). Diese Änderung muss zwar vom französischen Parlament noch verabschiedet werden. Das ist aber - nach der Zustimmung der Regierung - kaum mehr als ein formaler Akt. Umkehr der Steuerschuldnerschaft: § 13b UStG gilt bald auch für Lieferung von MobilfunkgerätenMit Beschluss vom 27.5.2011 hat der Bundesrat dem Sechsten Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen und damit der Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) zugestimmt. Danach schulden Unternehmer, denen Mobilfunkgeräte und bestimmte integrierte Schaltkreise geliefert werden, die Umsatzsteuer für den Lieferanten, wenn das Entgelt im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000 Euro beträgt. Das Gesetz soll für alle Lieferungen nach dem 1. Juli 2011 gelten. Abgeltungsteuer und Werbungskosten: Finanzverwaltung will Einsprüche nicht mehr ruhen lassen Seit der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 dürfen Sparer keine Werbungskosten im Zusammenhang mit ihren Kapitalerträgen geltend machen. Alle einschlägigen Musterverfahren wurden ohne Urteil erledigt. Deshalb lehnt die Finanzverwaltung jetzt ein Ruhen von Einsprüchen ab (Oberfinanzdirektion [OFD] Rheinland, Kurzinformation Einkommensteuer vom 24.2.2011, Nr. 008/2011). Folge für Sparer: Bescheide nicht bestandskräftig werden lassen (zum Beispiel durch Anfechten des Bescheids wegen zu anderen Sachverhalten anhängigen Musterverfahren; durch Stellung eines Antrags, dass Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO ergeht; oder durch Antrag auf Zurückstellung der Bearbeitung des Einspruchs) und auf einen neuen Musterprozess warten. Fotovoltaik: OFD Karlsruhe klärt umsatzsteuerliche ZweifelsfragenUmsatzsteuerlicher Unternehmer wird auch derjenige, der seinen erzeugten Strom nicht in das Netz des Energieunternehmens einspeist, sondern komplett für private Zwecke verwendet. Diese und weitere Informationen zum Thema „Fotovoltaik und Umsatzsteuer“ erhalten Sie in der Verfügung der OFD Karlsruhe vom 5.4.2011 (Az: S 7104 - Karte 1; Abruf-Nr. 112078). Dachgeschossausbau als Altbausanierung: BFH muss entscheidenEinem Steuerzahler, der in einer Altbauwohnung in einem zuvor nicht ausgebauten Dachgeschoss eine Wohnung errichten lässt, ist die Altbauförderung nach § 10f Einkommensteuergesetz nicht zu gewähren (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2010, Az: 2 K 3060/06 B; Abruf-Nr. 111540; WISO Mai 2011, Seite 5). Mittlerweile hat der Steuerzahler beim BFH die Revision eingelegt, auf die Sie sich in vergleichbaren Fällen berufen können. Das Verfahren beim BFH trägt das Aktenzeichen X R 2/11. Lebensversicherung: BFH gewährt Betriebsausgabenabzug bei Absicherung auf KinderWer betriebliche Kredite mit Lebensversicherungen auf Kinder der Gesellschafter absichert, kann die Beitragszahlungen als Betriebsausgaben verbuchen, wenn das Unternehmen sowohl Versicherungsnehmer als auch Bezugsberechtigter ist (BFH, Urteil vom 3.3.2011, Az: IV R 45/08; Abruf-Nr. 111636). Rückstellung für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: BFH klärt BerechnungsverfahrenBilanzierende Unternehmen dürfen Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen bilden. Die jährlichen Kosten sind laut BFH mit 5,5 zu multiplizieren (Urteil vom 18.1.2011, Az: X R 14/09; Abruf-Nr. 111265). |
Treppenlift: Als außergewöhnliche Belastung absetzbar?Das Finanzgericht Münster hat die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, weil vor dem Einbau kein Attest eines Amtsarztes eingeholt worden war (Urteil vom 19.11.2010, Az: 14 K 2520/10 E). Hier lohnen sich jedoch ein Einspruch sowie ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens, weil der unterlegene Steuerzahler Revision beim BFH eingelegt hat (Az: VI R 14/11). Unterhalt: Hausgrundstück darf nicht als Vermögen berücksichtigt werdenHat ein Unterhaltsempfänger Vermögen von mehr als 15.500 Euro, darf der Unterhaltsverpflichtete keine außergewöhnliche Belastung bis zum Höchstbetrag von 8.004 Euro abziehen. Ein angemessenes Hausgrundstück, in dem der Unterstützte lebt, darf aber nicht als Vermögen herangezogen werden (OFD Münster, Kurzinfo ESt, Nr. 10/2011 vom 20.4.2011; Abru-Nr. 112079). Kindergeld: Au-pair-Tätigkeit als Berufsausbildung des Kindes?Sind Kinder im Ausland als Au-pair tätig, erhalten die Eltern nur dann weiterhin Kindergeld, wenn der Sprachunterricht mindestens zehn Wochenstunden beträgt. Das hat zuletzt das FG Münster festgestellt (Urteil vom 9.7.2010, Az: 4 K 395/09 Kg). Die Münsteraner Richter haben in punkto „Zehn-Stunden-Grenze“ aber die Revision beim BFH zugelassen (Az: III R 82/10). Rentennachzahlung: Besteuerung mit dem Ertragsanteil einfordernWer in 2005 oder später Rentennachzahlungen für die Jahre bis einschließlich 2004 erhält, erlebt eine böse Überraschung. Die Finanzämter müssen diese Nachzahlungen nämlich nicht mehr mit dem damals gültigen Ertragsanteil, sondern dürfen sie mit 50 Prozent besteuern (FG Münster, Urteil vom 22.4.2010, Az. 8 K 783/07 E; Abruf-Nr. 102817). Der Steuerzahler wehrt sich dagegen vor dem BFH (Az. des Revisionsverfahrens: X R 17/10). Zoll: Keine Nacherhebung von Zollgebühren bei Fehlern des AmtsHolt ein Steuerzahler einen Blu-ray-Player beim Zoll ab und entrichtet die vom Zoll berechneten Gebühren, darf das Zollamt keine weiteren Zollgebühren mehr verlangen, wenn es sich verrechnet hat (FG Hamburg, Urteil vom 3.5.2011, Az: 4 K 63/11). Zoll: Wertgrenze kann nicht multipliziert werdenReist ein Bürger aus der Türkei kommend in Deutschland ein, gilt die Wertgrenze von 430 Euro für anmeldepflichtige Waren nur für ihn alleine und kann nicht mit der Anzahl der zusammen einreisenden Personen multipliziert werden (FG Düsseldorf, Urteil vom 25.3.2011, Az: 4 K 120/11 Z; Abruf-Nr. 111925). Einkommensteuererklärung 2010: Fristverlängerung beantragenZum 31. Mai 2011 haben die Finanzämter die Einkommensteuererklärungen für 2010 erwartet. Wer seine Erklärung erstmals von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, sollte das dem Finanzamt schriftlich anzeigen. Folge: Automatische Fristverlängerung bis 31. Dezember 2011. Pflege gegen Hausüberschreibung: Gewerbliche EinkünfteWer einen Nichtverwandten pflegt und dafür eine Gegenleistung erhält, die die eigenen Ausgaben für die Pflege weit übersteigen, erzielt gewerbliche Einkünfte (FG Niedersachsen, Urteil vom 17.2.2011, Az: 10 K 258/10). Hinweis: Das FG hat die Revision beim BFH zugelassen, ein Aktenzeichen liegt aber noch nicht vor. Kosten für Erststudium als Werbungskosten: Mündliche Verhandlung am 28. Juli vor dem BFHAm 28. Juli gehen beim BFH drei Fälle in die mündliche Verhandlung, in denen es darum geht, ob Kosten für ein Erststudium, das unmittelbar an die Schulausbildung (zum Beispiel Abitur) aufgegriffen wird, als Werbungskosten abzugsfähig sind. Die Kläger wollen das in allen drei Verfahren (Az: VI R 59/09, VI R 5/10, VI R 7/10) erreichen. Die Vorinstanz hatte jeweils nur den Abzug als Sonderausgaben gewährt. Doppelte Haushaltsführung: Kein Abzug bei privater Mitveranlassung Mietet oder erwirbt ein Steuerzahler sich am Beschäftigungsort zusammen mit einer Kollegin eine Zweitwohnung, um zum Beispiel Miete zu sparen und die Kollegin finanziell zu entlasten, ist die Anmietung bzw. der Kauf von privaten Interessen überlagert und deshalb nicht ausschließlich beruflich bedingt. Folge: Keine Werbungskosten |
für doppelte Haushaltsführung (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.2010, Az: 5 K 1285/07). |