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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Wichtiges auf den Punkt gebracht

    | Ab sofort bieten wir Ihnen im „Steuerticker“ auf den letzten beiden Seiten einen Kurzüberblick über wichtige Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. Getreu dem Motto: Aus der Praxis - für die Praxis. |

     

    Werbungskosten: Aufwendungen für Pilotenkoffer abziehbar

    Arbeitnehmer, die für einen Business Trolley einen Werbungskostenabzug beanspruchen, müssen dem Finanzamt detailliert nachweisen, für welche beruflichen Zwecke der Trolley genutzt wird. Sind die Argumente plausibel, steht dem Werbungskostenabzug nichts im Weg (FG Hamburg, Urteil vom 23.5.2011, Az: 6 K 77/10; Abruf-Nr. 112728).

    Luxushandy: FG verweigert vollen Betriebsausgabenabzug

    Aufwendungen für ein Luxushandy in Höhe von 5.200 Euro können nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Maximal kommt ein pauschaler einmaliger Betriebsausgabenabzug von 300 Euro in Frage (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.7.2011, Az: 6 K 2137/10; Abruf-Nr. 112729).

    Immobilienerwerb: Eigenprovision mindert Grunderwerbsteuer

    Erhält der Käufer einer Immobilie als Kaufanreiz nach Zahlung des Kaufpreises eine Eigenprovision, liegt eine nachträgliche Kaufpreisminderung vor. Folge: Grunderwerbsteuer sinkt (FG Sachsen, Urteil vom 16.3.2011, Az: 8 K 1123/10; Abruf-Nr. 112731).

    Lohnmanipulation führt nicht zu Arbeitslohn: FG Saarland postuliert Erstattungspflicht des Finanzamts

    Manipuliert ein im Lohnbüro beschäftigter Mitarbeiter seine Lohndaten, führen die überhöhten Gehaltszahlungen nicht zu Arbeitslohn. Das Finanzamt muss dem Arbeitgeber die zu hoch abgeführte Lohnsteuer also wieder erstatten (FG Saarland, Urteil vom 21.6.2011, Az: 1 K 1196/08; Abruf-Nr. 112732).

    Solidaritätszuschlag: 2005 und 2007 lag keine Verfassungswidrigkeit vor

    Der BFH hat entschieden, dass der Solidaritätszuschlag für die Jahre 2005 und 2007 rechtmäßig erhoben wurde (Urteile vom 21.7.2011, Az: II R 50/09; Abruf-Nr. 112554 und II R 52/10; Abruf-Nr. 112555).

    Firma finanziert Fitnessvertrag: Geldwerter Vorteil muss versteuert werden

    Arbeitnehmer, die über ihre Firma ein verbilligtes Angebot für einen Fitnessclub bekommen und nutzen, müssen für die Ersparnis Lohnsteuer bezahlen. Die Leistung des Arbeitgebers fällt nicht unter den 500-Euro-Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG (FG Bremen, Urteil vom 23.3.2011, Az: 1 K 150/09; Abruf-Nr. 112411).

    Betriebsprüfung: Verzögerungsgeld nur einmal erlaubt

    Legt ein Unternehmer trotz mehrmaliger Aufforderungen dem Betriebsprüfer bestimmte Unterlagen nicht vor, darf ein Verzögerungsgeld zwischen 2.500 Euro und 250.000 Euro festgesetzt werden - aber nur einmal für jeden Verstoß (BFH, Urteil vom 16.6.2011, Az: IV B 120/10; Abruf-Nr. 112481).

    Ehrenamtliche Schiedsrichter: Ehrenamtsfreibetrag anwendbar

    Ehrenamtlich tätigen Schiedsrichtern im Amateurbereich steht die sogenannte Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG zu. Von ihren Einnahmen bleiben so jährlich 500 Euro steuerfrei. Sind die tatsächlichen Aufwendungen höher als 500 Euro, dürfen diese bei glaubhaftem Nachweis abgezogen werden (Finanzministerium Schleswig-Holstein, ESt-Kurzinfo Nr. 2011/35 vom 11.5.2011).

    Steuerhinterziehung: Eine Amnestie für Rentner

    Verschweigt ein Rentner dem Finanzamt Renteneinnahmen - bewusst oder unbewusst - kann das als Steuerhinterziehung gewertet werden. Empfehlung: Haben Sie dem Finanzamt Renteneinnahmen unbewusst vorenthalten und es rollt die letzten zehn Jahre auf, nehmen Sie das nicht tatenlos hin. Listen Sie dem Finanzamt sämtliche Ausgaben der betreffenden Jahre auf, für die eine Steuerermäßigung in Frage kommt (zum Beispiel Spenden, außergewöhnliche Belastung). Prüfen Sie ferner, ob Sie andere Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen können (zum Beispiel den Behindertenpauschbetrag - rückwirkende Bescheinigung der Behinderung nötig). Fehlen Belege über Ausgaben der Vorjahre, führen Sie den Nachweis der Ausgaben über Ihre Kontoauszüge (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.3.2011, Az: 2 K 1592/10; Abruf-Nr. 112309).

    Erbschaftsteuer: Kein Steuergeschenk für vermülltes Haus

    Erben eines vollkommen vermüllten Hauses können bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht damit rechnen, dass das Finanzamt die Immobilie wegen der Unbenutzbarkeit zu ihren Gunsten als unbebaut einstuft. Vom geerbten Vermögen dürfen jedoch die Entrümpelungskosten abgezogen werden (FG Hessen, Urteil vom 26.5.2011, Az: 3 K 2993/09; Abruf-Nr. 112733).

    Gemischte Schenkung und Schenkung unter Auflage: Ländererlasse neu gefasst

    Durch gleichlautende Ländererlasse sind die bisherigen Regelungen in Richtlinie 17 der Erbschaftsteuerrichtlinien und die Hinweise 17 der Erbschaftsteuerhinweise inhaltlich völlig überarbeitet worden. Die Neufassung gilt für alle noch nicht bestandskräftigen Erwerbe, bei denen die Steuer nach dem 31.12.2008 entstanden ist (gleichlautende Ländererlasse v. 3.8.2011).

    Kettenschenkung: FG München kassiert vermeintliches Steuerspar-Modell

    Ist offensichtlich, dass beispielsweise die Schwiegermutter ihrer Schwiegertochter Vermögen zuwenden wollte und schenkt die Mutter wegen der Nutzung höherer Freibeträge das Vermögen erst dem Sohn, der es dann postwendend seiner Frau weiterschenkt, wird die Schenkung an den Sohn verneint. Das Finanzamt besteuert also nur die Schenkung an die Schwiegertochter - und dafür kann letztere nur den minimalen Freibetrag von 20.000 Euro in Anspruch nehmen (FG München, Urteil vom 25.5.2011, Az: 4 K 960/08; Abruf-Nr. 112840).

    Umsatzsteuer-Nachschau: Nach wie vor kein digitaler Datenzugriff

    Eigentlich sollten Prüfer des Finanzamts, die unangekündigt zu einer Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG vor der Türe stehen, ab dem 1. Juli 2011 erstmals einen digitalen Datenzugriff erhalten. Weil der Bundesrat das Steuervereinfachungsgesetz auf Eis gelegt hat, müssen sich die Prüfer nach wie vor mit Papierbelegen begnügen.

    Gehaltsverzicht in der GmbH: Risiko verdeckte Gewinnausschüttung

    Befindet sich eine GmbH in finanziellen Schwierigkeiten und der Gesellschafter-Geschäftsführer verzichtet auf sein Gehalt, muss die GmbH „zeitnah“ auf einem Verrechnungskonto eine Verbindlichkeit verbuchen. Wird erst am Jahresende gebucht, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Folge: Die Verbindlichkeit darf den Gewinn der GmbH nicht mindern und der Gesellschafter-Geschäftsführer muss Kapitalerträge versteuern (FG München, Urteil vom 5.5.2011, Az: 7 K 1349/09; Abruf-Nr. 112734).

    E-Bilanz: BMF präsentiert neue Übergangsregelung

    Das BMF hält grundsätzlich daran fest, dass für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, Unternehmer ihre Bilanzdaten in elektronischer Form ans Finanzamt übermitteln müssen. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn im Wirtschaftsjahr 2012 die Bilanz noch in gewohnter Papierform eingereicht wird (Entwurf eines BMF-Schreibens zur E-Bilanz, Stand Juni 2011, Az: IV C 6 - S 2133-b/11/10009 Abruf-Nr. 112548).

    Elektronische Rechnungen: Digitale Signatur weiter unabdingbar

    Da der Bundesrat das Steuervereinfachungsgesetz gestoppt hat, müssen elektronische Eingangsrechnungen nach wie vor eine qualifizierte digitale Signatur enthalten. Ohne diese Signatur gibt es laut BMF keinen Vorsteuerabzug (aktualisierter Fragen-Antworten-Katalog vom 27.7.2011, Az: IV D 2 - S 7287-a/09/10004; Abruf-Nr. 112735).

    Einspruch ohne Unterschrift: Klein Problem

    Schätzt das Finanzamt die steuerpflichtigen Einkünfte, kann ein Steuerzahler postwendend Einspruch mit seiner richtigen Steuererklärung einreichen. Das Finanzamt muss diese Steuererklärung auch dann als Einspruch werten, wenn die Erklärung ohne digitale Signatur per ELSTER innerhalb, der unterschriebene Ausdruck der Einkommensteuererklärung aber erst nach Ablauf der Einspruchsfrist eingereicht wurde (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.2.2011, Az: 5 K 2680/09; Abruf-Nr. 111544).

    Lohnsteuerklasse bei eingetragener Lebenspartnerschaft: Verfahren vor dem BVerfG

    Das FG Baden-Württemberg hat Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zwar die Eintragung der Lohnsteuerklassenkombinationen wie bei Ehegatten nicht gewährt (Urteil vom 8.6.2011, Az: 12 V 1468/11). Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sollten sich jedoch nicht entmutigen lassen und weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung mit dem Antrag auf Zusammenveranlagung beim Finanzamt einreichen. Das letzte Wort hat nämlich das BVerfG, bei dem ein Musterverfahren unter dem Az: 2 BvR 909/06 anhängig ist.

    Unternehmen gewährt zu verkaufter Ware noch kostenlose Zugabe: Betriebsausgabenabzug für give away

    Gewährt ein Unternehmer seinem Kunden beim Kauf einer Ware noch eine unentgeltliche Zugabe, greifen die Einschränkungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG für Geschenke nicht, wenn die Zugabe unmittelbar mit der Ware zu tun hat, so der BFH. Folge: Selbst wenn die Zugabe mehr als 35 Euro netto kostet, kommt der volle Betriebsausgabenabzug in Betracht (BFH, Urteil vom 12.10.2010, Az. I R 99/09; Abruf-Nr. 112736).

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 19 | ID 28591640