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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Wichtiges auf den Punkt gebracht

    | Im „Steuerticker“ bieten wir Ihnen die wichtigsten steuerlichen Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben im Überblick. |

     

    Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

    Behandlungskosten wegen Mobbing: Werbungskostenabzug beantragen

    Hängen die Aufenthalte in einer Privatklinik für Psychotherapie und psychosomatische Gesundheitsentwicklung nachweislich mit Mobbing am Arbeitsplatz zusammen, dürfen selbst getragene Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.8.2012, Az. 2 K 1152/12; Abruf-Nr. 133231).

     

    Kindergeld für verheiratete Kinder: Bundeszentralamt hält an Gesetzestext fest

    Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat den Familienkassen mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen Einsprüche von Eltern gegen die Einstellung der Kindergeldzahlungen für volljährige, verheiratete und noch in Ausbildung befindliche Kinder ruhen dürfen und wann nicht (BZSt, Schreiben vom 3.9.2013, Az. St II 2 - S 2280 - PB/13/00011; Abruf-Nr. 133230).

     

    Umsatzsteuer: Neuer Vordruck für Fahrzeugeinzelbesteuerung beim Kauf von EU-Fahrzeugen

    Das BMF hat neue Vordrucke für Privatleute eingeführt, die im EU-Ausland neue Fahrzeuge erwerben und deshalb Umsatzsteuer in Deutschland anmelden und abführen müssen (BMF, Schreiben vom 26.8.2013, Az. IV D 3 - S 7352-a/13/10001; Abruf-Nr. 133232).

     

    BMF aktuell: Nießbrauch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Planen Sie die Übertragung einer vermieteten Immobilie auf ein Familienmitglied unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchs oder eines Nutzungsrechts, sollten Sie unbedingt ein aktuelles BMF-Schreiben studieren. Das BMF erläutert darin, welche Besonderheiten bei der Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu beachten sind und welcher steuerlichen Stolpersteine umgangen werden sollten (BMF, Schreiben vom 30.9.2013, Az. IV C 1 - S 2253/07/10004; Abruf-Nr. 133233).

     

    Falsche Anrechnung ausländischer Steuern: BMF gibt nach

    In der September-Ausgabe haben wir berichtet, dass Finanzämter die anrechenbare ausländische Steuer nach einem EuGH-Urteil zu niedrig berechnen. Das BMF hat jetzt seine Anweisung geändert und gibt Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung statt, bis die Finanzamtssoftware die Steuerbescheide nach den EuGH-Vorgaben neu rechnen kann (BMF, Schreiben vom 30.9.2013, Az. IV B 3 - S 2293/09/10005-04; Abruf-Nr. 133234).

     

    Schulgeldzahlungen an Privatschule in Drittland: BFH bleibt hart

    Der BFH hat erneut entschieden, dass die Kosten für eine Privatschule außerhalb des EU- bzw. EWR-Raums nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG in Höhe von 30 Prozent bzw. maximal 5.000 Euro pro Jahr und Kind als Sonderausgaben abgezogen werden dürfen (BFH, Beschluss vom 13.6.2013, Az. X B 232/12, NV; Abruf-Nr. 133235).

     

    Besteuerung von Genussscheinen: BMF reagiert auf BFH-Urteil mit Nichtanwendungserlass

    Gewinne aus der Veräußerung von Genussscheinen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, unterliegen nach Auffassung des BFH nicht der Abgeltungsteuer (BFH, Urteil vom 12.12.2012, Az. I R 27/12; Abruf-Nr. 132692). Das BMF hat darauf jetzt mit einem Nichtanwendungserlass reagiert (BMF, Schreiben vom 12.9.2013, Az. IV C 1 - S 2252/07/0002:010; Abruf-Nr. 133236). Sollte die Bank bei der Veräußerung von Genussscheinen , die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, keine Abgeltungsteuer einbehalten, sind die Kapitalerträge in Anlage KAP zu erlären.

     

    Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

    Grunderwerbsteuer: Einheitliches Vertragswerk auch bei Unwissenheit des Käufers

    Unterhalten der Verkäufer eines Grundstücks und die mit der Bebauung beauftragte Baufirma Geschäftsbeziehungen (Verkäufer erhält Vermittlungsgebühren, über mehrere Ecken mittelbar beteiligt), liegt ein einheitliches Vertragswerk vor. Das Finanzamt darf vom Käufer in dem Fall auch auf das noch nicht vorhandene Gebäude Grunderwerbsteuer verlangen. Das lässt sich selbst dann nicht verhindern, wenn der Käufer von den Verflechtungen nichts wusste (BFH, Urteil vom 19.6.2013, Az. II R 3/12; Abruf-Nr. 133138).

     

    Selbstanzeige: Grobes Verschulden bei Schätzung verhindert spätere Bescheidänderung

    Wer wegen hinterzogener Steuern aus Kapitalerträgen eine Selbstanzeige beim Finanzamt einreicht, weiß oftmals gar nicht, wie hoch die hinterzogenen Steuern tatsächlich waren und schätzt diese lieber zu hoch also zu niedrig. Stellt sich später heraus, dass zu viel versteuert wurde, können bestandskräftige Bescheide nicht mehr nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert werden, weil ein grobes Verschulden vorliegt (FG Hamburg, Urteil vom 7.2.2013, Az. 3 K 119/12; Abruf-Nr. 131541). Ausweg: Legen Sie Einspruch gegen den Änderungsbescheid nach der Selbstanzeige ein und halten Sie den Einspruch so lange aufrecht, bis Ihnen alle Unterlagen der Banken vorliegen.

     

    Steueranrechnung nach § 35a EStG: Auch Schornsteinfeger dürfen nicht bar bezahlt werden 

    Selbst wenn der Schornsteinfeger bei der jährlichen Überprüfung der Heizungsanlage im Eigenheim auf Barzahlung besteht und argumentiert, er trete als „Quasi-Behörde“ auf und Schwarzarbeit seit deshalb ausgeschlossen, sollte niemals bar bezahlt werden. Andernfalls ist die 20-prozentige Steueranrechnung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG verloren (BFH, Beschluss vom 30.7.2013, Az. VI B 31/13; Abruf-Nr. 133159).

     

    Auswärtstätigkeit: Verfassungsbeschwerde zur Fahrtkostenpauschale abgewiesen 

    Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde, mit der ein Steuerzahler die Anhebung der Fahrtkostenpauschale bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit von 0,30 Euro auf 0,35 Euro je Kilometer erreichen wollte, nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 20.8.2013, Az. 32 BvR 1008/11).

     

    Musterprozess: Aussetzungszinsen von 6 Prozent verfassungswidrig? 

    Zieht sich das Einspruchsverfahren jahrelang hin und Sie verlieren am Ende gar noch, kann bei bisher gewährter Aussetzung der Vollziehung ein böses Ende drohen. Denn neben der Steuerzahlung werden auch 6 Prozent Aussetzungszinsen pro Jahr vom Finanzamt gefordert. Ob diese 6 Prozent zu hoch und damit verfassungswidrig sind, muss nun der BFH klären (Az. IX R 31/13).

     

    Lohn- und Eingliederungszuschüsse: Steuerfreie oder steuerpflichtige Betriebseinnahmen? 

    Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch, die dem Arbeitgeber gewährt werden, stellen zusätzliche Betriebseinnahmen dar und sind damit steuerpflichtig. Sie unterliegen nicht der Steuerbefreiungsregelung in § 3 Nr. 2b EStG oder in § 3 Nr. 11 EStG (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.6.2013, Az. 5 K 600/08; Abruf-Nr. 133259). Gleiches gilt nach Auffassung des FG Hessen für Eingliederungszuschüsse, die Arbeitgeber von der Bundesagentur für Arbeit erhalten (FG Hessen, Urteil vom 13.2.2013, Az. 4 K 1346/11; Abruf-Nr. 131553). Hier ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen. Der BFH muss in letzter Instanz entscheiden (Az. VIII R 17/13).

     

    Kosten im Zusammenhang mit Immobilien-Erbe: Als Anschaffungsnebenkosten steuermindernd ansetzen 

    Erben Sie ein Grundstück, können Kosten für Erbauseinandersetzung, Anwalt, Notar und Grundbucheintragung anfallen. Für das Finanzamt waren diese Kosten bislang tabu. Der BFH hat jetzt aber entschieden, dass die Kosten Anschaffungsnebenkosten einer Immobilie darstellen und im Vermietungsfall über die Abschreibung als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen (BFH, Urteil vom 9.7.2013, Az. IX R 43/11; Abruf-Nr. 132990).

    Gewerbesteuer: Hinzurechnungen nach § 8 Nummer 1 GewStG bei Leasinggegenständen

    Mindert ein Unternehmen seinen Gewinn um Leasingraten für Gebäude, Fahrzeuge oder Maschinen, erhöhen diese Raten den Gewerbeertrag (§ 8 Nummer 1 d und e GewStG). Neben der Leasingrate müssen auch sonstige Aufwendungen des Leasingnehmers, zum Beispiel für Instandhaltung und Versicherung des Gegenstands, hinzugerechnet werden (OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 2.9.2013, Az. G 1422 - 2013/0022; Abruf-Nr. 133248).

    Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 19 | ID 42360508