Lässt ein Steuerzahler sein Eigenheim sanieren, weil Schadstoffe nachweislich zu einer Gesundheitsgefährdung führen, ist der Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastungen nur dann zulässig, wenn der Steuerzahler ein Gutachten oder amtsärztliches Attest vorlegt, das vor Beginn der Sanierung ausgestellt worden ist.