22.06.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Außergewöhnliche Belastung
Übernehmen Kinder für Eltern, die im Pflegeheim untergebracht sind, die Heimkosten, dürfen sie die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung abziehen. Dabei darf das Finanzamt den abzugsfähigen Betrag nicht in jedem Fall um eine Haushaltsersparnis mindern. Das hat das FG Köln klargestellt.
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22.06.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Lohnsteuer
Alle drei Monate meldet das BMF, dass das Auswärtige Amt für bestimmte Dienstorte im Ausland die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt hat. In der Meldungsflut geht das auch deshalb oft unter, weil die Steuerregeln zum Kaufkraftausgleich unbekannt sind. Dabei bietet der Kaufkraftausgleich doch gute Möglichkeiten, die Steuerlast der Arbeitnehmer zu senken. SSP leistet deshalb Aufklärungsarbeit.
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22.06.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Werbungskosten/Betriebsausgaben
Wie können Mitarbeiter im Home Office und Telearbeiter Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer absetzen? Was gilt für fliegendes Personal, Mitarbeiter in der Schulaufsicht und für Gerichtsvollzieher? SSP hat die neuesten Entwicklungen zu diesen Berufsgruppen recherchiert und bringt Sie auf den aktuellen Stand.
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22.06.2017 · Nachricht aus SSP · Einkommensteuer
Normalerweise darf ein Erbe steuerlich nicht ausgeglichene Verluste des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung mit positiven Einkünften verrechnen (SSP 6/2017, Seite 14). Eine Ausnahme gilt für das FG Düsseldorf, wenn die Verluste aus der Vermietung einer Immobilie in Drittstaaten herrühren. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.
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22.06.2017 · Nachricht aus SSP · Umgang mit dem Finanzamt
Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Abgabefrist auf den 31.12. Dem Finanzamt bleibt es aber vorbehalten, die Erklärung früher anzufordern. Bedingung für den BFH: Es begründet die Ermessensentscheidung detailliert.
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22.06.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Steuerticker
Der „Steuerticker“ verschafft Ihnen einen Überblick über steuerliche Trends, Urteile, BMF-Schreiben und andere Verwaltungsanweisungen.
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20.06.2017 · Nachricht aus SSP · Sonderausgabe
Rund 4,5 Mio. der 20 Mio. Rentner in Deutschland müssen Steuern zahlen. Jahr für Jahr kommen rund 160.000 dazu, weil die Rente steigt und sich der steuerpflichtige Ertragsanteil peu à peu erhöht. Die Wenigsten wissen aber, dass auch Rentner viele Möglichkeiten haben, ihr steuerpflichtiges Einkommen zu mindern. SSP hat deshalb in einer Sonderausgabe „Die besten Steuertipps für Rentner und Pensionäre“ zusammengestellt.
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20.06.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Lohnsteuer
In den Schul- und Semesterferien bemühen sich viele Schüler und Studenten um einen Ferienjob. Auch für Arbeitgeber sind Ferienaushilfen interessant. Durch den befristeten Einsatz können urlaubsbedingte Personalengpässe vermieden sowie saisonale Arbeitsspitzen ausgeglichen und bei richtiger Gestaltung sogar Personalkosten gespart werden. Außerdem lernt das Unternehmen potenzielle Arbeitnehmer kennen. SSP stellt Ihnen die Regelungen vor, die 2017 im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und ...
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19.06.2017 · Nachricht aus SSP · Haushaltsnahe Dienstleistung
Wer in einem Seniorenwohnheim für Pflege- und Betreuungsleistungen zahlen muss, kann dafür eine Steueranrechnung nach § 35a EStG geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Räume im Pflegeheim als eigener Haushalt anzusehen sind. Das FG Hessen verlangt dafür, dass in dem Raum oder Appartement auch eine Kochgelegenheit vorgehalten wird. Es hat aber die Revision zum BFH zugelassen. Der muss klären, ob es schon reicht, wenn auf der Etage der Einrichtung eine Wohnküche vorhanden ist.
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16.06.2017 · Fachbeitrag aus SSP · Lohnsteuer
Schlechte Nachrichten zur Pauschalbesteuerung von Geschenken an Geschäftspartner nach § 37b EStG kommen vom BFH und FG Bremen. Der BFH hat klargestellt, dass die 30-prozentige Pauschalsteuer zum Wert des Geschenks hinzugerechnet und in die 35-Euro-Grenze eingerechnet wird. Vom FG Bremen kommt die Aussage, dass § 37b auch greift, wenn Sie Mitarbeitern Ihrer Geschäftspartner etwas zuwenden. SSP bringt Sie deshalb in punkto § 37b EStG auf den Stand der Dinge.
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