· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Schenkung von Anteilen an Personengesellschaft im Spannungsfeld zwischen SchenkSt und ESt
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Anteile an einer Personengesellschaft werden regelmäßig mit dem Ziel verschenkt, einerseits die schenkungsteuerlichen Steuerverschonungen gemäß §§ 13a , 13b ErbStG zu erhalten, andererseits aber auch einkommensteuerlich eine unentgeltliche Übertragung gemäß § 6 Abs. 3 EStG unter Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven zu realisieren. Problematisch sind solche Übertragungen in der Regel dann, wenn neben dem Gesellschaftsanteil auch noch Sonderbetriebsvermögen (SBV) vorhanden ist. |
1. Umfang des Betriebsvermögens bei Personengesellschaften
Unter das begünstigte Vermögen i.S. von § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fällt der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S. des § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt (Abschn. 20 Abs. 1 S. 1 AEErbSt). Daneben ist auch entsprechendes Betriebsvermögen einer Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums begünstigt (Abschn. 20 Abs. 4 S. 1 AEErbSt). Von der Begünstigung erfasst werden unter Verweis auf § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG auch Beteiligungen an Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG oder § 18 Abs. 4 EStG (Abschn. 20 Abs. 1 S. 4 AEErbSt). In Abschn. 10 Abs. 1 S. 1 AEBewAntBV ist hierzu bestimmt, dass in den Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft entsprechend der ertragsteuerlichen Regelung einzubeziehen sind:
- die Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze sowie die Schulden und sonstigen Abzüge, soweit sie zum Gesamthandsvermögen gehören,
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