· Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
Elementarschaden: Begriff der Überschwemmung
von RiOLG Dr. Dirk Halbach, Köln
Sachverhalt
Der VN nimmt den VR wegen eines Überschwemmungsschadens aus einer Wohngebäudeversicherung in Anspruch, die Elementarschäden umfasst. In den vereinbarten VGB 2001 heißt es in § 9 Nr. 1:
Überschwemmung ist eine Überflutung des Versicherungsgrundstücks durch
a) Ausuferung von oberirdisch (stehenden oder fließenden) Binnengewässern;
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