Verfügt ein Kranfahrzeug über getrennte Antriebe für die Fortbewegung und die Kranfunktion und ereignet sich beim Bewegen der Last mit dem Kranarm ein Unfall, während dessen das Fahrzeug abgestellt ist und der Kranführer keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Fortbewegungsfunktion hat, so ist der dabei entstehende Schaden nicht beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG eingetreten.
Der Umgang mit Fremdgeld kann für den Rechtsanwalt zu einem bedrohlichen Problem werden, wenn er gegen die Vorschriften verstößt. Der Beitrag zeigt die Grundsätze dazu auf. Er gibt einen Überblick, welche Handlungen mit Mandantengeld zweckwidrig sind.
Die Therapiewahl ist primär Sache des Arztes. Dabei hat er grundsätzlich einen weiten Beurteilungsspielraum. Er ist bei der Wahl der Therapie insbesondere nicht stets auf den jeweils sichersten therapeutischen Weg ...
Die Therapiewahl ist primär Sache des Arztes, dem insoweit grundsätzlich ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt. Der Arzt ist bei der Wahl der Therapie insbesondere nicht stets auf den jeweils sichersten ...
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Bestimmen die Versicherungsbedingungen einer Betriebshaftpflichtversicherung, dass Erfüllungsnebenschäden nicht gedeckt sind, ohne dass ein Folgeschaden eingetreten ist, ist der VN für das Vorliegen eines solchen Folgeschadens darlegungs- und beweisbelastet.