Häufig geht es um kleine Positionen, wenn ein VR den berechtigten Schadenersatzanspruch des Geschädigten kürzt. Offenbar geschieht das in der Annahme, dass auf der Seite des Geschädigten eine „lohnt ...
Aus Anlass der verschiedenen Entscheidungen des VI. Senats vom 16.1.24 ist das „Werkstattrisiko“ in der Aufmerksamkeit der Regulierungsbeteiligten nach oben gerückt. Die Gerichte haben die neuen Feinjustierungen ...
Jahrzehntelang galt, und mancher VK-Leser hat das so verinnerlicht: Der Schaden, der bei einer Kollision des vollkaskoversicherten Zugfahrzeugs mit dem gezogenen Anhänger am Zugfahrzeug entsteht, ist nicht durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Denn die Musterbedingungen des Gesamtverbandes Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) hatten dieses Schadenereignis ausdrücklich aus dem Unfallbegriff herausgenommen. Und alle Versicherer – soweit wir sehen – hatten das so übernommen. Doch auch hier lohnt nun ein ...
Wird ein durch eine Panne liegen gebliebenes Fahrzeug mit Muskelkraft geschoben und kommt es dabei zu einem Schaden, weil es auf abschüssiger Fläche außer Kontrolle gerät, ist das der Betriebsgefahr des Fahrzeugs ...
In der Vollkaskoversicherung ist der Unfallschaden versichert, ein Betriebsschaden in aller Regel nicht. Kein Wunder also, dass darüber insbesondere in „Grenzfällen“ heftig gestritten wird. VK stellt Ihnen die ...
Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
Es ist nicht der Betriebsgefahr im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG eines Tanklastwagens zuzurechnen, wenn sich ein eigenständiger Gefahrenkreis aus der Risikosphäre des Bestellers verwirklicht (hier: fehlerhafte Füllstandsanzeige am Tank) und der Schadenseintritt beim Befüllungsvorgang weder auf ein Verschulden des Tanklastwagenfahrers noch auf einen Defekt des Tanklastwagens oder seiner Einrichtungen zurückzuführen ist. So entschied es das OLG Celle.