Rechtsschutz-VR lehnen den Versicherungsschutz für Gnadengesuche gern mit folgendem Argument ab: Die Angelegenheit sei nicht vom Leistungskatalog der ARB umfasst. Es lohnt sich aber, genau hinzuschauen.
Wird dem Rechtsanwalt eine Falschberatung vorgeworfen, besteht grundsätzlich kein Anscheinbeweis dafür, dass sich der Mandant im Falle zutreffender Rechtsberatung gegen eine (weitere) Rechtsverfolgung entschieden ...
FRAGE: Wir haben zwei Mandanten in einem zivilrechtlichen Rechtsstreit vertreten. Die Mandanten wurden gesamtschuldnerisch verklagt und so auch verurteilt. Ein Mandant ist rechtsschutzversichert. Ich habe daher ...
Der Berufsangehörige ist nur seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, nicht aber einem Rechtsschutz-VR. Fremdgeld ist daher laut Hamburgischem AnwG nur im Verhältnis zum Mandanten anvertraut. Die Pflicht zur Abrechnung nach § 23 BORA betrifft ebenfalls nur dieses Verhältnis.
Der Anspruch auf Rückzahlung des nicht verbrauchten Gebührenvorschusses eines Rechtsanwalts entsteht nach dem BGH bereits aufschiebend bedingt mit der Leistung des Vorschusses (vgl. RVG prof. 19, 130).
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