Eine Verhinderung der Beweisführung kann dadurch eintreten, dass die beweiserheblichen Unterlagen, an denen der VR berechtigterweise ein
Geheimhaltungsinteresse geltend gemacht hat, nicht zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht werden können, weil die andere Partei sich schuldhaft nicht der notwendigen Geheimhaltungsverpflichtung unterwirft und so bereits die weitere Darlegung durch den VR verhindert wird.
Ein Versicherungsmakler muss seinen Kunden ohne besondere Gründe nicht den Abschluss einer Risikolebensversicherung anraten. Kommt es nicht zum Abschluss und wurde das Gespräch entgegen § 61 Abs. 1 VVG nicht ...
Eine Feststellungsklage auf eine künftige Verpflichtung des VR zur Entschädigung der Neuwertspitze ist auch dann zulässig, wenn die Bedingung der strengen Wiederherstellungsklausel noch nicht eingetreten ist, aber ...
Hat der VR im Policenbegleitschreiben auf das Bestehen eines Widerspruchsrechts und die hierfür geltenden Anforderungen allgemein hingewiesen und diese sodann an einer genau bezeichneten Stelle im Einzelnen näher erläutert, so sind bei der tatrichterlichen Prüfung der Anforderungen des § 5a VVG a. F. die jeweiligen Textstellen nicht isoliert zu betrachten. Vielmehr ist dann – wie in Fällen der sog. „Doppelbelehrung“ nach § 19 Abs. 5 VVG – eine Gesamtwürdigung der beiden Textstellen – als ...
Für die Beschäftigten eines Versicherungsvermittlers mit unmittelbarem Kundenkontakt gilt unionsrechtlich verbindlich und ohne Abweichungsmöglichkeit die Mindestintegritätsanforderung für ihren erforderlichen guten ...
Schließt der VN den Vertrag über einen Versicherungsvertreter, ist das Textformerfordernis bei den Gesundheitsfragen gewahrt, wenn der Agent dem Versicherungsinteressenten die Gefahrfragen wörtlich vorliest, dem ...
Cannabis in der Mietwohnung: Was ist jetzt erlaubt?
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Inzwischen erreichen immer öfter Urteile die Redaktion, die von unseren Lesern erstritten und zur Veröffentlichung eingereicht werden. Diese
erfreuliche Tendenz stärkt das Ziel von „Versicherung und Recht kompakt“, Sie immer aktuell über die Neuerungen und „Trends“ im Versicherungsrecht zu informieren. Da die meisten Streitfälle bereits in erster Instanz
beendet werden, möchten wir auch in diesem Bereich berichten.